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Beurlaubung / Freistellung des Kindes

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Die Beurlaubung einer Schülerin oder eines Schülers vom Besuch des Unterrichts oder teilnahmepflichtigen Veranstaltungen kann nur aus besonderen Gründen auf schriftlichen Antrag der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten erfolgen. Download PDF Antrag auf Beurlaubung

 

 

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