Krankmeldung / Entschuldigung des Kindes
In jedem Fall brauchen wir eine schriftliche Mitteilung von ihnen, die wir zu unseren Schulakten nehmen können! Diese Mitteilung ist nachträglich vorzulegen, wenn ihr Kind wieder zur Schule kommen kann. Häufen sich Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung ihres Kindes Zweifel, so können wir die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Attests verlangen; wird dieses nicht vorgelegt, so gilt das Fernbleiben des Kindes als unentschuldigt. Download PDF Krankmeldung / Entschuldigung